Fakten

Die nachfolgenden Zahlen, Daten und Fakten stammen mit freundlicher Genehmigung vom Landesverein Sächsischer Heimatschutz e. V.
______________________________________________________________________________

Zu den beliebtesten Frühjahrsblühern gehört der Märzenbecher (Leucojum vernum). Die weißen Blüten mit einem grüngelblichen Fleck duften angenehm nach Veilchen. Der Märzenbecher ist ein Zwiebelgeophyt und überdauert so den Winter. Die Art liebt nährstoffreiche und sickerfeuchte Standorte und wächst gesellig in feuchten Laubwäldern, in Au- und Schluchtwäldern. Erst mit der im Mittelalter einsetzenden Rodungstätigkeit und mit der damit aufkommenden Grünlandwirtschaft wurde dem Märzenbecher durch die günstigen Lichtverhältnisse auf Auwiesen eine Massenentfaltung ermöglicht. Trotzdem ist die Art in Sachsen selten und erreicht hier die Nordgrenze ihrer Verbreitung in Mitteleuropa. Alljährlich wandern im zeitigen Frühjahr Hunderte Naturfreunde in das Naturschutzgebiet Polenztal und erfreuen sich an der Blütenpracht.

Bereits im Jahre 1928 hatte der Landesverein Sächsischer Heimatschutz ca. 2 ha Wiesen und ein kleines Waldstück von 0,947 ha für 19.574,5 RM erworben. Der Landesverein hat sich von 1928 bis zu seiner 1948 erfolgten Enteignung, das heißt auch in den schweren Nachkriegsjahren, um eine naturschutzgerechte Bewirtschaftung der ihm gehörenden Märzenbecherwiesen, auch Ostermaierwiesen genannt, mit großem Erfolg bemüht. Der aus München stammende Kaufmann Josef Ostermaier (1864–1924) hatte sich nicht nur als Botaniker und Heimatschutzphotograph einen Namen gemacht, sondern hatte sich auch im Rahmen des Landesvereins aktiv für den Naturschutz und die Polenztalwiesen eingesetzt.
Voraussetzung für ein prächtiges Wachstum der Art auf Wiesen ist, dass eine zweimalige Mahd durchgeführt wird, die erste nicht vor Ende Juni, damit die Fruchtstände des Märzenbechers voll ausreifen können, die zweite – die Grummet-Mahd – im September. So ist es von den Bauern, die die Talwiesen bewirtschafteten, in der Vergangenheit gehalten worden: Johannis, also am 24. Juni, begann die Mahd. Außerdem legten sie ein kunstvolles Bewässerungssystem an, um den Graswuchs während der Sommermonate zu fördern, indem sie an der Grenzlinie zwischen Hangwald und Wiese Gräben zogen, in die das Wasser der Polenz geleitet wurde, welches von dort aus die schwach geneigten Talwiesen in Richtung des Flusses durchsickerte. Der Landesverein hat seine Pächter verpflichtet, diese Termine einzuhalten und die Bewässerungsgräben, zu unterhalten und zu warten. Die Beweidung durch Rinder ist abzulehnen, da die Zwiebeln des Märzenbechers darunter leiden. Als in der Not der Nachkriegszeit der Wunsch aufkam, die Wiesen zu beweiden, wandte sich Direktor Werner Schmidt an den Botaniker Oberlehrer Fritz Stopp mit der Bitte um ein Gutachten. In einem Antwortschreiben vom 27.08.1945 warnte dieser eindringlich vor der Beweidung durch Rinder. Wie recht er doch hatte!
Am 31.12.1948 verlor der Landesverein Sächsischer Heimatschutz seinen gesamten Besitz, der zunächst in »Treuhänderische Verwaltung« kam und im Januar 1950 in das Eigentum des Ministeriums für Volksbildung überging. Später gelangten die Wiesen in die Rechtsträgerschaft der LPG Ehrenberg bzw. das Waldstück in diejenige des Staatlichen Forstwirtschaftbetriebes Königstein und kamen dann als »Eigentum des Volkes« nach 1990 in die »Treuhänderische Verwaltung« der BVVG.
Erst am 11.09.1967 wurden die vom Landesverein 1928 erworbenen Wiesen mit einigen anderen zu einem 6,5 ha umfassenden NSG erklärt. Trotzdem verfielen auf diesen Flächen die Bewässerungsgräben und es entstanden Schäden durch den Einsatz viel zu schwerer Mähtechnik. In diesem Zusammenhang verdient der rastlose Einsatz des Naturschutzbeauftragten Dietrich Graf und seine Naturschutzhelfer erwähnt zu werden, ohne sie wären die Schäden weit schlimmer. Im Zuge seiner Eigentumspolitik hat der Landesverein nach 1990 von der BVVG Teile seines Alteigentums und neue Wiesenflächen auf Langenwolmsdorfer bzw. Cunnersdorfer Flur in einer Flächengröße von 11,837 ha zurückgekauft und außerdem 5,496 ha gepachtet.
Wir haben damit die Verantwortung für die Pflege von 17,333 ha übernommen, die zu dem geplanten erweiterten NSG gehören, welches sich von der Gemarkungsgrenze Polenz bis zur Nationalparkgrenze erstreckt und die dort liegenden Talwiesen umfasst. Auch heute ist die erforderliche extrem leichte Technik noch nicht verfügbar, so dass kostspielige Handarbeit erforderlich ist. Im Gegensatz zu früheren Zeiten, da sich viele Bewerber für die Grasnutzung meldeten und dafür Pacht zahlten, findet man heute kaum jemanden, der an der Grasnutzung interessiert ist, obwohl er für die Mahd zusätzlich Vergütung erhält. Die Pflegearbeiten werden gegenwärtig von einer Landschaftspflegefirma durchgeführt. Der Landesverein beabsichtigt außerdem, das Bewässerungssystem, wo es noch möglich ist, schrittweise wieder funktionsfähig zu machen, auch im Sinne der Erhaltung eines Beispiels früherer bäuerlicher Wirtschaftweise. Für die naturschutzgerechten Bewirtschaftung, besonders für die aufgezeigten Pflege- und Instandsetzungsmaßnahmen benötigen wir dringend Ihre Hilfe. Häufig erhalten wir staatliche Fördermittel, aber immer unter der Voraussetzung, dass ein bestimmter Anteil durch Eigenmittel aufgebracht wird.Der Vorstand des Landesvereins Sächsischer Heimatschutz bittet Sie deshalb, Ihren Beitrag durch eine Spende unter dem Spendenkennwort: „17333 Naturschutz” auf das Konto Nr.
IBAN DE55 8505 0300 3120 0588 22 des Landesverein Sächsischer Heimatschutz bei der Ostsächsische Sparkasse Dresden, SWIFT OSDDDE81XXX zu leisten. Tragen Sie so zur Erhaltung der Märzenbecherwiesen im Polenztal und anderer naturschutz- und pflegebedürftiger Flächen bei. Für jede Spende sind wir Ihnen dankbar.
Quelle: http://www.saechsischer-heimatschutz.de/naturschutzflaeche-polenztal.html